Grenzgängerin zwischen juristischen Disziplinen

Prof. Dr. Andrea Edenharter hat seit Oktober den Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht und Allgemeine Staatslehre an der FernUniversität inne.


Prof. Andrea Edenharter lehnt sich auf eine Brüstung. Foto: Volker Wiciok
Prof. Andrea Edenharter

Den Weg in die Wissenschaft einzuschlagen, stand früh für sie fest. Im Referendariat wurde ihr bewusst, nicht als Anwältin, Richterin oder Staatanwältin arbeiten zu wollen. „Das ist mir zu wenig frei.“ Im Studium hatte Andrea Edenharter ihren ersten Aufsatz als Co-Autorin geschrieben, das weckte den Wunsch nach mehr. Nun genießt sie die Freiheit von Forschung und Lehre. Die 34-Jährige aus Bayern hat im Oktober ihre erste Professur angetreten – als Verwaltungsrechtlerin an der FernUniversität in Hagen.

Lehrerfahrung an Präsenzunis

An Präsenzuniversitäten hat Edenharter Lehrstühle vertreten, während ihrer Promotion und Habilitation hat sie auch schon gelehrt. Nun lotet sie das Fernstudium aus, besucht Einführungsveranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, lernt Methoden und Werkzeuge der Fernlehre kennen, macht sich mit dem System der Einsendeaufgaben vertraut. „Es ist gut, sich in alles einfinden zu können“, zieht sie nach den ersten Wochen in Hagen ein Fazit. Erfahrungen bei der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen hat sie schon an der Universität Heidelberg gesammelt. Jetzt Seminare im virtuellen Klassenzimmer abzuhalten, davor scheut sich Edenharter nicht.

Interesse an Politik und Sprache

Dass ihre wissenschaftliches Fach Jura werden sollte, legte Andrea Edenharter erst später fest. Sie begann zunächst mit Politikwissenschaft, öffentlichem Recht und Amerikanistik an der Universität Regensburg, nach einem Semester nahm sie Rechtswissenschaft dazu. „Nach dem Abiturhatte ich auch überlegt, Physik oder Theologie zu studieren“, erzählt sie. Dann überwogen doch ihr Interesse für politische Vorgänge und ihre sprachlichen Neigungen. Sie spricht Englisch, Italienisch und Französisch.

Im Fach Jura angekommen, verfolgte sie ihr Ziel stringent: Referendariat plus Promotion und Lehrtätigkeit an einem völkerrechtlichen Lehrstuhl in Regensburg. Es folgten Forschungsaufenthalte in der Schweiz und England, mit 31 Jahren schloss sie ihre Habilitation ab.

Wissenschaftliche Schwerpunkte

Ihre Venia Legendi bekam sie für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Religionsverfassungsrecht und Rechtsvergleichung. Diese Schwerpunkte hatten sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert. „Fasziniert hat mich schon immer das Baurecht, das im Verwaltungsrecht verortet ist und für das Verfassungsrichter Udo Steiner mein Interesse geweckt hat.”

Für ihre Promotion beschäftigte sie sich mit dem demografischen Wandel als Herausforderung für das Raumordnungsrecht und das Baurecht. Aktuell analysiert sie, mit welchen rechtlichen Mitteln Siedlungsentwicklung gesteuert werden kann, um einerseits bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen und gleichzeitig aber einen übermäßigen Flächenverbrauch zu vermeiden.

„Ich beziehe gern andere Disziplinen ein und möchte historische oder politische Vorgänge einordnen können.“

Prof. Andrea Edenharter

„Ich verstehe mich als Grenzgängerin, beziehe gern andere Disziplinen ein und möchte historische oder politische Vorgänge einordnen können“, beschreibt sie. „Wenn ich nichts von Balance-of-Power verstehe, kann ich nicht verstehen, dass Entscheidungen im Völkerrecht eher politisch motiviert sind.“ Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen neben dem Verwaltungsrecht auch das Europa- sowie das Religionsverfassungsrecht.

Im Bereich des Europarechts interessiert sie vor allem der Grundrechtsschutz und die Grundfreiheiten sowie das Verhältnis von Europarecht und nationalem Recht. Werden nationale Grundrechte durch das Europarecht irgendwann verdrängt? Wie ist es um das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bestellt? „Von Bedeutung sind diese Fragen, weil die europäische Integration im Interesse des gesamten Kontinents auch in Zukunft vorangetrieben werden sollte“, meint die Juristin, „gleichzeitig sollen aber die mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen nicht einfach übergangen werden dürfen. Andernfalls bekommen populistische Tendenzen weiter Auftrieb.“

Religiöse Symbole im öffentlichen Raum

Im Religionsverfassungsrecht, ihrem weiteren Standbein, befasst sie sich mit den Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. „Ich widme mich dabei insbesondere dem kirchlichen Arbeitsrecht, wozu die Frage gehört, welche Loyalitätsobliegenheiten Religionsgemeinschaften nach dem deutschen Verfassungsrecht und dem Europarecht an ihre Beschäftigten stellen dürfen.“ Sie denkt dabei an Fälle, in denen Konfessionszugehörigkeit oder eine zweite Heirat Gründe waren, dass kirchliche Arbeitgeber eine Bewerberin nicht berücksichtigten oder einem Beschäftigten kündigten.

Besonders spannend findet sie daneben das Verhältnis zwischen Religionsverfassungsrecht und Islam – etwa: Wäre ein Burka-Verbot im öffentlichen Raum in Deutschland verfassungsgemäß? Können religiöse Symbole im Gerichtssaal verboten werden? „Als Juristin untersuche ich die rechtlichen Implikationen“, so Edenharter, aber: „Sie reichen freilich weit über die Rechtswissenschaft hinaus.“ In Frankreich und Belgien beispielsweise ist Vollverschleierung im öffentlichen Raum verboten. „In beiden Ländern steuert die laizistische Tradition solche Entscheidungen: Kirche und Staat sind dort strikt zu trennen. In Deutschland hingegen wäre ein generelles Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum nach Abwägung der betroffenen Rechtspositionen verfassungswidrig.“ In der Rechtswissenschaft gilt eben selten: schwarz oder weiß.

Anja Wetter | 05.11.2019