Weiterbildendes Studium "Grundlagen des Koreanischen Rechts - Start bevorstehend

Foto: Leonard Kosub

Die Republik Korea ist ein Staat mit international stark wachsender wirtschaftlicher, technologischer und politischer Bedeutung. Nicht zuletzt durch die koreanische Populärkultur, ist auch das studentische Interesse an Korea in den letzten Jahren stark angestiegen. Nichtsdestotrotz existieren hierzulande nur wenige, im juristischen Bereich überhaupt keine, Studiengänge zu Korea, sodass für Juristen nur ein Doppel- oder Zweitstudium der Koreanistik in Frage kommt.

Bereits seit über zehn Jahren, initiiert durch Jun.-Prof. Dr. Weitzdörfers Vorgänger, Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke, gibt es die Bestrebung und Vorbereitung das Angebot der FernUniversität von den etablierten Programmen zum japanischen Recht auf die Rechtsordnungen anderer ostasiatischer Länder zu erweitern. Die Planung wurde durch Johann In-Ho Kim, der die Abteilung für Japanisches Recht von 2013 bis 2016 leitete, fortgeführt und seit der Übernahme der Juniorprofessur für Ostasiatisches Recht durch Jun.-Prof. Dr. Weitzdörfer, steht die Erweiterung auf weitere Rechtsordnungen im Mittelpunkt.

Nachdem im Januar 2024 also bereits der vollständig aktualisierte Weiterbildungsstudiengang zum japanischen Recht neu gestartet wurde, hat die Juniorprofessur für Ostasiatisches Recht ein neues Weiterbildungsstudium zum koreanischen Recht, als erstes Angebot zu einer weiteren ostasiatischen Rechtsordnung, entwickelt. Als der erste universitäre Abschluss zum koreanischen Recht außerhalb von Ostasien, wird der neue Weiterbildungsstudiengang Ende des Jahres 2024 starten.

Thumbnail_SeoulFoto: Julius Weitzdörfer

Die elf neuen Studienbriefe wurden von erfahrenen Experten renommierter Universitäten erarbeitet, welche Jun.-Prof. Dr. Weitzdörfer bereits letztes Jahr während einer Reise nach Korea beauftragt hat. Das Weiterbildungsstudium wurde inhaltlich analog zum bestehenden Angebot zum japanischen Recht konzipiert, sodass das Angebot zu Korea und das für 2025 geplante Angebot zu Taiwan zukünftig gemeinsam mit den bestehenden Inhalten zu Japan modular als LL.M. of East Asian Law angeboten werden können.

Weitere Informationen werden in Kürze auf dieser Seite verfügbar sein. Die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am Weiterbildungsstudiengang sowie die Prüfungsmodalitäten sind deckungsgleich mit denen des Angebots zum japanischen Recht, welche Sie hier finden.

Für Fragen zum neuen Angebot oder um sich bereits als Studieninteressent eintragen zu lassen, können Sie uns unter eastasianlaw kontaktieren.


Curriculum

Modul 0: Methodischer Zugang (10 ECTS)

Kurseinheit RV - Einführung in die Rechtsvergleichung

Modul 1: Öffentliches Recht (10 ECTS)

Kurseinheit K1 - Korea: Gesellschaft, Politik und Wirtschaft - Prof. Dr. Eun-Jeung Lee (Freie Universität Berlin)

Kurseinheit K2 - Historische Hintergründe der Privatrechtsordnung - Prof. Dr. Sang-Yong Kim (Emeritiert Yonsei University)

Kurseinheit K3 - Justizsystem in Geschichte und Gegenwart - Prof. Dr. Woo-Jin Choi (Korea University)

Kurseinheit K4 - Verfassungsrecht I: Staatsorganisationsrecht - Prof. Dr. Kwang-Seok Cheon (Yonsei University)

Kurseinheit K5 - Verfassungsrecht II: Grundrechte - Prof. Dr. Kwang-Seok Cheon (Yonsei University)

Kurseinheit K6 - Strafrecht - Prof. Dr. Jong-Hwan Kim (Yonsei University)

Modul 2: Privatrecht (10 ECTS)

Kurseinheit K7 - Privatrecht I: Überblick - Prof. Dr. Dschungmo-Ivo Seong (University of Seoul)

Kurseinheit K8 - Privatrecht II: Allgemeiner Teil des koreanischen Zivilgesetzbuchs - Prof. Kyung-Ho Ha (Emeritiert, Korea University)

Kurseinheit K9 - Privatrecht III: Vertragsrecht allgemeiner Teil - Prof. Byung-Jun Lee (Korea University) / Prof. Kim Hwa (Ehwa Womans University)

Kurseinheit K10 - Privatrecht IV: Vertragsrecht besonderer Teil - Prof. Byung-Jun Lee (Korea University)

Kurseinheit K11 - Privatrecht V: Sachenrecht - Prof. Dr. Jin-Ki Lee (Sung Kyun Kwan University)

Seminar (10 ECTS)

Darüber hinaus werden folgende Wahlmodule entwickelt, welche zukünftig fakultativ angeboten werden:

Wahlmodul 3: Vertiefung Privatrecht (10 ECTS)

Kurseinheit T12 - Familienrecht - N.N.

Kurseinheit T13 - Geschäftsführung ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherung - Prof. Dr. Kyu-Wan Kim (Korea University) / Dr. Daegu Sung (Forschungsinstitut für Justizpolitik am Obersten Gerichtshof Südkorea)

Kurseinheit T14 - Deliktsrecht - Prof. Dr. Sang-Joong Kim

Leonard Kosub | 02.12.2024