zur FernUni Homepage Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften
Prüfungen
 
PRÜFUNGSLEISTUNGEN
 

Es müssen Prüfungsleistungen in allen Modulen erbracht werden. Jede Prüfungsleistung wird mit 15 Leistungspunkten bewertet.
Die Prüfungsleistung in Methoden kann in zwei Teilleistungen erbracht werden, wobei eine von beiden in Verbindung mit einem konkreten Thema aus einem der thematischen Module M 3 bis M 6 des gewählten Schwerpunkts erbracht werden muss.
Das letzte Semester (Vollzeitstudierende) bzw. das letzte Studienjahr (Teilzeitstudierende) wird mit der MA-Arbeit und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die mündliche Prüfung erstreckt sich zur Hälfte auf das Modul, aus dem das Thema der MA-Arbeit gewählt worden ist, und zur anderen Hälfte auf eine Verteidigung der MA-Arbeit.
Die übrigen Leistungspunkte sollen in verschiedenen Prüfungsformen erbracht werden, wobei jede Form nur zweimal gewählt werden kann:

Klausur (vierstündig)
Mündliche Prüfung
schriftliche Hausarbeit zu einem Thema aus den belegten Kursen eines Moduls (Bearbeitungszeit 5 Wochen (Vollzeit) bzw. 10 Wochen (Teilzeit); maximal 20 Seiten)
Referat (Kurzreferat mit Thesenpapier bei einem Präsenzseminar und anschließender schriftlicher Ausarbeitung von längstens 16 Seiten)
In einzelnen Kursen kann die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben auch als Teilprüfungsleistung gewertet werden.
 
MASTER-ARBEIT
 

Die Bearbeitungszeit für die MA-Arbeit wird auf 3 Monate terminiert. Für die Bearbeitung werden 450 Arbeitsstunden angesetzt. Der Umfang der MA-Arbeit soll etwa 50 Seiten betragen. Für eine erfolgreiche MA-Arbeit werden 15 Leistungspunkte vergeben. Nach Absprache mit den Betreuern ist die Anfertigung von MA-Arbeiten mit Querschnittsthemen, die beide Schwerpunkte berühren, möglich.

 
KLAUSUREN
 
Klausurtermine und Anmeldung zur Klausur

Die Termine für die Klausuren zu den Modulen und den Anmeldeschluß entnehmen Sie bitte den Modulbeschreibungen. Zur Anmeldung verwenden Sie bitte nur die dafür vorgesehenen (grünen) Anmeldeformulare aus den "Studien- und Prüfungsinformationen".
Füllen Sie die vorgegebenen Felder unbedingt deutlich lesbar in Druckschrift aus, da Ihre Angaben vom Rechner erfasst werden! Achten Sie beim Ausfüllen auf Vollständigkeit.

Spätestens 6 Wochen nach dem Meldeschlusstermin erhalten Sie Ihre Vormerkbestätigung. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Vormerkbestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Prüfungsamt KSW.

 
Klausurorte
Sie können sich einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort aussuchen:
März / September
Deutschland Berlin, Dortmund, Frankfurt/M., Göttingen, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, München, Oldenburg
Österreich Bregenz, Saalfelden, Steyr, Wien
Schweiz Brig, Pfäffikon
Ungarn Budapest
Lettland Riga
   
Mai / November (Ausweich-/Wiederholungstermine)
Deutschland Frankfurt/M., Hagen, Karlsruhe, Leipzig, Oldenburg
Österreich Bregenz, Saalfelden, Steyr, Wien
Schweiz Brig, Pfäffikon
Ungarn Budapest
   
Klausurorte im übrigen Ausland: Gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes können Studierende mit Wohnsitz im Ausland (Ausnahmen: Österreich, Schweiz, Ungarn, Lettland sowie Anrainerstaaten) die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten Einrichtungen ablegen:
- Goethe-Institut
- Deutsche Schule
- Botschaft der Bundesrepublik Deutschland bzw. konsularische Vertretung
Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular unter "Klausurort", dass Sie Studierende/r im Ausland sind.
 
Studierende mit Behinderung: Es besteht die Möglichkeit, die Klausur unter Beaufsichtigung eines selbst zu wählenden Beamten (Lehrer o.ä.) in amtlichen Räumen oder ggf. zu Hause zu schreiben. Dies ist nur möglich bei mindestens 50-prozentiger einschlägiger Behinderung (z.B. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung etc.), nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis.
 
Klausurverlauf
Es sind, soweit nicht anders angegeben, keine Hilfsmittel zugelassen. Zur Identitätskontrolle ist Ihr Personalausweis und die Vormerkbestätigung erforderlich.
 
Versäumnisse, Täuschungen
Die Klausur gilt als "nicht bestanden", wenn der Kandidat oder die Kandidatin an der Klausur nicht teilnimmt, ohne ordnungsgemäß zurückgetreten zu sein (siehe Rücktritt von der Prüfung).
Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit "nicht bestanden" bewertet.
 
MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
 
Zur Anmeldung einer mündlichen Prüfung benutzen Sie bitte das entsprechende Formular aus Kapitel 7 der "Studien- und Prüfungsinformationen". Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in den den Modulbeschreibungen finden. Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel an der FernUniversität in Hagen statt. Nähere Angaben finden Sie in den Studienordnungen.
 
SCHRIFTLICHE HAUSARBEITEN
 
Den Umfang und die Form der Hausarbeiten regelt die jeweilige Studienordnung. Die Bearbeitungszeit beträgt für Vollzeitstudierende 5 Wochen und für Teilzeitstudierende 10 Wochen. Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in den den Modulbeschreibungen finden. Melden Sie bitte Ihre Hausarbeit mit dem für Ihren Studiengang zutreffenden Formular (Kapitel 7 der "Studien- und Prüfungsinformationen") an.
Verlängerung: Wenn das Thema vergeben wurde, ist eine Verlängerung des Abgabetermins nur mit ärztlichem Attest möglich.
 
RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG
 
Wenn Sie aus dringenden unvorhergesehenen Gründen von einer Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, zurücktreten müssen, senden Sie uns eine Rücktrittserklärung. Verwenden Sie dazu das Anmeldeformular und kreuzen Sie dazu bitte das entsprechende Kästchen "Rücktritt von der Prüfung" an. Bis 10 Tage vor der Prüfung kann dies ohne Begründung erfolgen. Danach können Sie nur noch mit einer triftigen Begründung oder ärztlichem Attest zurücktreten.
 
WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN
 
Nicht bestandene Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) können zweimal wiederholt werden. Die Masterarbeit kann hingegen nur einmal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Jahres nach dem fehlgeschlagenen Versuch zu wiederholen (vgl. § 15 der Masterprüfungsordnung unter Kapitel 2 und 3).
Über nicht bestandene Prüfungen/Hausarbeiten bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes. Hierzu legen Sie bitte den Bescheid über die nicht bestandene Prüfung und die Wiederholungsmöglichkeit vor.

Klausuren
Für Studierende, die die Klausur wiederholen müssen, bietet der Fachbereich Wiederholungstermine an. Zu diesen Terminen merkt der Fachbereich die Studierenden vor, die eine Klausur nicht bestanden haben; eine Anmeldung zu diesem Wiederholungstermin ist nicht notwendig. Wenn Sie diesen Wiederholungstermin nicht wahrnehmen wollen, müsen Sie schriftlich Ihren Rücktritt von der Prüfung beim Prüfungsamt einreichen. Melden Sie sich zum nächsten Klausurtermin für das Modul wieder an.

Mündliche Prüfungen
Wenn Sie die mündliche Prüfung wiederholen müssen, vereinbaren Sie bitte mit der/dem Prüfer/in einen neuen Prüfungstermin, der jedoch vor dem nächsten Prüfungszeitraum liegen muss.

Hausarbeiten
Falls Sie eine Hausarbeit nicht bestanden haben, melden Sie sich zum nächstmöglichen wieder an.

 
ANSPRECHPARTNERIN PRÜFUNGSVERWALTUNG
 

Für Fragen zu Prüfungsterminen, Prüfungsanmeldung, Klausurorten etc wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs KSW. Ihre zuständige Ansprechpartnerin:

Anke Jürgens
Eugen-Schmalenbach-Gebäude (ESG), Raum 009
Sprechzeit: Montag bis Donnerstag 10-12 Uhr
Tel.: 02331/987-2990
Fax: 02331/987-329
email: anke.juergens@fernuni-hagen.de

Weitere Ansprechpartner im Zentralbereich des Fachbereichs KSW.

 
 
   
     

 

                 
nach oben
© 2006 FernUniversität in Hagen