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Prüfungen |
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PRÜFUNGSLEISTUNGEN
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Es müssen Prüfungsleistungen
in allen Modulen erbracht werden. Jede Prüfungsleistung
wird mit 15 Leistungspunkten bewertet.
Die Prüfungsleistung in Methoden kann in
zwei Teilleistungen erbracht werden, wobei eine
von beiden in Verbindung mit einem konkreten Thema
aus einem der thematischen Module M 3 bis M 6
des gewählten Schwerpunkts erbracht werden
muss.
Das letzte Semester (Vollzeitstudierende) bzw.
das letzte Studienjahr (Teilzeitstudierende) wird
mit der MA-Arbeit und einer mündlichen Prüfung
abgeschlossen. Die mündliche Prüfung
erstreckt sich zur Hälfte auf das Modul,
aus dem das Thema der MA-Arbeit gewählt worden
ist, und zur anderen Hälfte auf eine Verteidigung
der MA-Arbeit.
Die übrigen Leistungspunkte sollen in verschiedenen
Prüfungsformen erbracht werden, wobei jede
Form nur zweimal gewählt werden kann:
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Klausur (vierstündig) |
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Mündliche
Prüfung |
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schriftliche
Hausarbeit zu einem Thema aus den belegten
Kursen eines Moduls (Bearbeitungszeit 5 Wochen
(Vollzeit) bzw. 10 Wochen (Teilzeit); maximal
20 Seiten) |
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Referat (Kurzreferat
mit Thesenpapier bei einem Präsenzseminar
und anschließender schriftlicher Ausarbeitung
von längstens 16 Seiten) |
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In einzelnen
Kursen kann die erfolgreiche Bearbeitung von
Einsendeaufgaben auch als Teilprüfungsleistung
gewertet werden. |
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MASTER-ARBEIT |
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Die Bearbeitungszeit für
die MA-Arbeit wird auf 3 Monate terminiert. Für
die Bearbeitung werden 450 Arbeitsstunden angesetzt.
Der Umfang der MA-Arbeit soll etwa 50 Seiten betragen.
Für eine erfolgreiche MA-Arbeit werden 15
Leistungspunkte vergeben. Nach Absprache mit den
Betreuern ist die Anfertigung von MA-Arbeiten
mit Querschnittsthemen, die beide Schwerpunkte
berühren, möglich.
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KLAUSUREN |
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Klausurtermine
und Anmeldung zur Klausur |
Die Termine für die Klausuren zu den Modulen
und den Anmeldeschluß entnehmen Sie bitte
den Modulbeschreibungen.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte nur die dafür
vorgesehenen (grünen) Anmeldeformulare aus
den "Studien- und Prüfungsinformationen".
Füllen Sie die vorgegebenen Felder unbedingt
deutlich lesbar in Druckschrift aus, da Ihre Angaben
vom Rechner erfasst werden! Achten Sie beim Ausfüllen
auf Vollständigkeit.
Spätestens 6 Wochen nach dem Meldeschlusstermin
erhalten Sie Ihre Vormerkbestätigung. Sollten
Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Vormerkbestätigung
erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer
Ansprechpartnerin
im Prüfungsamt KSW.
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Klausurorte |
Sie können
sich einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort
aussuchen: |
März
/ September |
Deutschland |
Berlin, Dortmund, Frankfurt/M.,
Göttingen, Karlsruhe, Kiel, Köln,
Leipzig, München, Oldenburg |
Österreich |
Bregenz, Saalfelden, Steyr, Wien |
Schweiz |
Brig, Pfäffikon |
Ungarn |
Budapest |
Lettland |
Riga |
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Mai
/ November (Ausweich-/Wiederholungstermine) |
Deutschland |
Frankfurt/M., Hagen, Karlsruhe, Leipzig,
Oldenburg |
Österreich |
Bregenz, Saalfelden, Steyr, Wien |
Schweiz |
Brig, Pfäffikon |
Ungarn |
Budapest |
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Klausurorte
im übrigen Ausland: Gemäß
Erlass des Auswärtigen Amtes können
Studierende mit Wohnsitz im Ausland (Ausnahmen:
Österreich, Schweiz, Ungarn, Lettland
sowie Anrainerstaaten) die Klausuren unter
Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten
Einrichtungen ablegen:
- Goethe-Institut
- Deutsche Schule
- Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
bzw. konsularische Vertretung
Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular
unter "Klausurort", dass Sie Studierende/r
im Ausland sind. |
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Studierende
mit Behinderung: Es besteht die Möglichkeit,
die Klausur unter Beaufsichtigung eines selbst
zu wählenden Beamten (Lehrer o.ä.)
in amtlichen Räumen oder ggf. zu Hause
zu schreiben. Dies ist nur möglich bei
mindestens 50-prozentiger einschlägiger
Behinderung (z.B. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung,
Sehbeeinträchtigung etc.), nachgewiesen
durch Schwerbehindertenausweis. |
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Klausurverlauf |
Es sind, soweit
nicht anders angegeben, keine Hilfsmittel zugelassen.
Zur Identitätskontrolle ist Ihr Personalausweis
und die Vormerkbestätigung erforderlich. |
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Versäumnisse,
Täuschungen |
Die Klausur gilt
als "nicht bestanden", wenn der Kandidat
oder die Kandidatin an der Klausur nicht teilnimmt,
ohne ordnungsgemäß zurückgetreten
zu sein (siehe Rücktritt
von der Prüfung).
Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis
der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene
Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit
"nicht bestanden" bewertet. |
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MÜNDLICHE PRÜFUNGEN |
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Zur Anmeldung einer
mündlichen Prüfung benutzen Sie bitte
das entsprechende Formular aus Kapitel 7 der "Studien-
und Prüfungsinformationen". Anmeldungen
können das ganze Semester erfolgen, spätestens
jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in
den den Modulbeschreibungen
finden. Die mündlichen Prüfungen finden
in der Regel an der FernUniversität in Hagen
statt. Nähere Angaben finden Sie in den Studienordnungen. |
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SCHRIFTLICHE HAUSARBEITEN |
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Den Umfang und
die Form der Hausarbeiten regelt die jeweilige Studienordnung.
Die Bearbeitungszeit beträgt für Vollzeitstudierende
5 Wochen und für Teilzeitstudierende 10 Wochen.
Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen,
spätestens jedoch zu den Anmeldeschlussterminen,
die sie in den den Modulbeschreibungen
finden. Melden Sie bitte Ihre Hausarbeit mit dem
für Ihren Studiengang zutreffenden Formular
(Kapitel 7 der "Studien- und Prüfungsinformationen")
an.
Verlängerung: Wenn das Thema vergeben wurde,
ist eine Verlängerung des Abgabetermins nur
mit ärztlichem Attest möglich. |
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RÜCKTRITT
VON DER PRÜFUNG |
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Wenn Sie aus dringenden
unvorhergesehenen Gründen von einer Prüfung,
für die Sie sich angemeldet haben, zurücktreten
müssen, senden Sie uns eine Rücktrittserklärung.
Verwenden Sie dazu das Anmeldeformular und kreuzen
Sie dazu bitte das entsprechende Kästchen "Rücktritt
von der Prüfung" an. Bis 10 Tage
vor der Prüfung kann dies ohne Begründung
erfolgen. Danach können Sie nur noch mit einer
triftigen Begründung oder ärztlichem Attest
zurücktreten. |
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WIEDERHOLUNG VON
PRÜFUNGEN |
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Nicht bestandene
Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche
Prüfungen) können zweimal wiederholt werden.
Die Masterarbeit kann hingegen nur einmal wiederholt
werden.
Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines
Jahres nach dem fehlgeschlagenen Versuch zu wiederholen
(vgl. § 15 der Masterprüfungsordnung unter
Kapitel 2 und 3).
Über nicht bestandene Prüfungen/Hausarbeiten
bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes.
Hierzu legen Sie bitte den Bescheid über die
nicht bestandene Prüfung und die Wiederholungsmöglichkeit
vor.
Klausuren
Für Studierende, die die Klausur wiederholen
müssen, bietet der Fachbereich Wiederholungstermine
an. Zu diesen Terminen merkt der Fachbereich die
Studierenden vor, die eine Klausur nicht bestanden
haben; eine Anmeldung zu diesem Wiederholungstermin
ist nicht notwendig. Wenn Sie diesen Wiederholungstermin
nicht wahrnehmen wollen, müsen Sie schriftlich
Ihren Rücktritt von der Prüfung beim
Prüfungsamt einreichen. Melden Sie sich zum
nächsten Klausurtermin für das Modul
wieder an.
Mündliche
Prüfungen
Wenn Sie die mündliche Prüfung wiederholen
müssen, vereinbaren Sie bitte mit der/dem
Prüfer/in einen neuen Prüfungstermin,
der jedoch vor dem nächsten Prüfungszeitraum
liegen muss.
Hausarbeiten
Falls Sie eine Hausarbeit nicht bestanden haben,
melden Sie sich zum nächstmöglichen
wieder an.
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ANSPRECHPARTNERIN
PRÜFUNGSVERWALTUNG |
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Für Fragen zu Prüfungsterminen, Prüfungsanmeldung,
Klausurorten etc wenden Sie sich bitte an das
Prüfungsamt des Fachbereichs KSW. Ihre zuständige
Ansprechpartnerin:
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Anke
Jürgens
Eugen-Schmalenbach-Gebäude
(ESG), Raum 009
Sprechzeit: Montag bis Donnerstag 10-12
Uhr
Tel.: 02331/987-2990
Fax: 02331/987-329
email: anke.juergens@fernuni-hagen.de
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Weitere Ansprechpartner im Zentralbereich
des Fachbereichs KSW.
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