Das Modul zielt darauf ab, am Beispiel von Kulturmanagement und Kommunikationsmanagement die praktische Relevanz kulturwissenschaftlicher Fragestellungen aufzuzeigen. Es vermittelt grundlegende Orientierungen zum Kulturmanagement in den Feldern Bildung, Kultur und Wirtschaft und legt besonderen Wert auf die Vermittlung von Kenntnissen sowohl im kulturwissenschaftlichen als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich. Zugleich erörtert es zentrale Aufgaben auf dem Gebiet des Kommunikationsmanagement. Mit der wachsenden Technisierung und internationalen Vernetzung aller wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Prozesse steigt auch die Bedeutung neu entstehender Formen in Wirtschaft, Bildung und Kultur. So hat sich z.B. das Netzwerk interkulturellen Handelns in der Wirtschaft bereits derart verdichtet, dass selbst kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer überwiegenden Zahl in ökonomische Internationalisierungsprozesse eingebunden sind. Damit werden die sogenannten "weichen Faktoren", d.h. die kulturellen Voraussetzungen, unter denen wirtschaftliches Handeln stattfindet, immer wichtiger, während zugleich der Anteil der Informationsberufe weltweit zunimmt. Innerhalb des Informations- und Kommunikationssektors reicht angesichts der Komplexität der Problemstellungen die Konzentration auf die "reine" Informationstechnik längst nicht mehr aus. Vielmehr sind zunehmend kommunikative und mediale Kompetenzen im interkulturellen Kontext gefragt. Genau darum geht es im Kommunikationsmanagement.
Soziologie
- Arbeitsbereich Stadt- und Regionalsoziologie
apl. Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Bertels
Tel.: 02331/987-2361
email: lothar.bertels
Soziologie
- Arbeitsbereich Stadt- und Regionalsoziologie
Saskia Lipps M.A.
Tel.: 02331/987-4417
email: saskia.lipps
33626 | Kultursponsoring, Museumsmarketing, Kulturtourismus. Leitfaden für Kulturmanager |
4 SWS |
33627 | Kommunikationsmanagement |
2 SWS |
04564 | Kulturjournalismus im Hörfunk |
2 SWS |
Das Praktikum oder die berufliche/ehrenamtliche Tätigkeit sollte vier Wochen oder hundertfünfzig Stunden umfassen. Das Praktikum kann in mehreren Arbeitsphasen erbracht werden.
Für den Studiengang Kulturwissenschaften sind als Arbeitsfelder u. a. Tätigkeiten in Museen, Ausstellungshäusern, Archiven, Bibliotheken, Buchhandlungen, Verlagen, Internetredaktionen, Rundfunk, Film, Fernsehen, Agenturen, Tourismusverbänden, Veranstaltungshäusern, Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Elterninitiativen, Interessenverbänden, Kulturinitiativen, Kulturämtern, Vereinen, Akademien, Weiterbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, pädagogische Einrichtungen sowie in der ehrenamtliche Kulturarbeit vorgesehen. Inhaltlich muss sich das Praktikum oder die berufliche/ehrenamtliche Tätigkeit auf Beschäftigungen beziehen, welche die Schaffung, Produktion, Verbreitung, Vermarktung bzw. den Erhalt des kulturellen und historischen Erbes, der darstellenden und visuellen Kunst, der Architektur, des Verlags- und Pressewesens, des Gemeinwesens in Städten und Regionen, des Bildungs- und Erziehungswesens, der Archive und Bibliotheken, der audiovisuellen Medien etc. zum Ziel haben.
Dieses Verständnis kultureller Praxis erfasst aktive Mitarbeit in oben genannter Art und Weise; nicht anerkannt werden rein passive Mitgliedschaften oder Tätigkeiten ohne entsprechenden inhaltlichen Bezug. Bei Fragen bezüglich praktischer Tätigkeiten wenden Sie sich bitte an den Bereich Stadt- und Regionalsoziologie.
Berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten können auf Antrag als Praktikum anerkannt werden. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular aus und senden es unterschrieben per Post an den Bereich Stadt- und Regionalsoziologie. Anträge auf Anerkennung praktischer Tätigkeiten sind nur dann zu stellt, wenn Sie sich berufliche, ehrenamtliche oder bereits zurückliegende Tätigkeiten im Nachhinein anrechnen lassen möchten. Eine Hausarbeit (Praxisbericht) ist in jedem Fall anzufertigen.
Die Absolvierung des Praktikums oder die Ausübung der beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit ist schriftlich nachzuweisen. Aus dem Schreiben der Praktikumsstelle/des Arbeitgebers soll Art (Stichworte reichen aus!) und Dauer der Tätigkeit hervorgehen. Diesen Nachweis schicken Sie bitte im Vorfeld an den Bereich Stadt- und Regionalsoziologie oder legen ihn der fertig gestellten Hausarbeit (Praxisbericht) bei.
Die Hausarbeit (der Praxisbericht) schließt das Modul W1 Kulturwissenschaften ab. Die Arbeit reflektiert methodisch-theoretisch ggf. empirisch den Praxiseinsatz. Die Hausarbeit (der Praxisbericht) hat einen Umfang von ca. 10-15 Seiten (bei 2.500 Zeichen pro Seite). Sie wird gemäß BA-Prüfungsordnung § 16 mit einer Note bewertet.
Die Anmeldung zur Hausarbeit (zum Praxisbericht) erfolgt online. Sie müssen sich bis zum 15.12. (Wintersemester) bzw. zum 15.06. (Sommersemester) beim Prüfungsamt der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften anmelden.
Die Abgabe der Hausarbeit (Praxisbericht) kann während des laufenden Semesters erfolgen, spätestens jedoch bis zum letzten Abgabetermin (vgl. “Prüfung”). Bitte senden Sie einen Papierausdruck und eine CD-ROM (PDF) mit dem Text der Arbeit an: FernUniversität in Hagen, Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, 58084 Hagen. Das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum.
Das Thema und der Aufbau der Arbeit sind mit dem Bereich Stadt- und Regionalsoziologie abzustimmen. Dazu schicken Sie bitte ein Exposé, das den Themenvorschlag mit kurzen Erläuterungen zum Ziel der Arbeit, eine Gliederung und eine Liste der von Ihnen berücksichtigten Literatur enthält an die Modulbetreuung (saskia.lipps@fernuni-hagen.de). Der Themenvorschlag hat in einem inhaltlichen Zusammenhang zu mindestens einem der Modulkurse (04564, 33626 bzw. 33627) zustehen.
Das Thema wird von der Modulbetreuung beim Prüfungsamt angemeldet. Anschließend erhalten Sie vom Prüfungsamt ein Anschreiben, in dem Ihnen der Abgabetermine mitgeteilt wird.
Hausarbeit
Zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte fristgerecht per eMail an antje.dahlmann-mueller.
Studierende haben einschließlich des SS 2012 die Möglichkeit, dieses Modul mit einer Prüfung abzuschließen, sofern Sie die Kurse bis zum SS2011 belegt hatten. Danach besteht kein Prüfungsanspruch mehr.
Sommersemester 2012 | Prüfungs-Nr. | Termin | Anmeldeschluss | Letzter Abgabetermin |
Hausarbeit | 103412 | während des Semesters | 15.06.2012 | 31.09.2012 |