Mit einer Promotion wird über den Hochschulabschluss (Bachelor und Master, Magister, Diplom) hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Die Promotion besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation), einer mündlichen Prüfung (Disputation) sowie der Veröffentlichung (Publikation).
Zur Promotion führt kein Studiengang mit festgelegtem Programm. Sie bereiten sich durch eine individuelle und eigenverantwortliche Forschungsarbeit darauf vor. Obligatorisch ist die Betreuung der Dissertation durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder eine Privatdozentin/einen Privatdozenten, die oder der Mitglied oder Angehörige(r) der Fakultät sein muss.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist eine einschlägige akademische oder staatliche Hochschulabschlussprüfung. Näheres bestimmt die Promotionsordnung.
Nach einer Annahme als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss ist eine Immatrikulation erforderlich, die nicht an die regulären Einschreibfristen gebunden ist.
Voraussetzung ist,
Weitere Informationen finden Sie in der Habilitationsordnung.
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