Promotion
Die FernUniversität bietet Ihnen ein attraktives Umfeld für die Promotion – entweder verbunden mit einer beruflichen Tätigkeit in der akademischen Lehre und Forschung („interne Promotion“) oder ohne eine Stelle an der FernUniversität („externe Promotion“).
Promovierende führen wie an Präsenzuniversitäten ein Forschungsvorhaben selbständig durch und schreiben eine Dissertation. In aller Regel forschen Promovierende in enger Abstimmung mit einer Professorin oder einem Professor. Für die fachspezifischen Voraussetzungen sind die Dekanate der Fakultäten zuständig. Für die Betreuung Ihres Forschungsprojektes müssen Sie eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler gewinnen.
Kontakt zu den Fakultäten
Die Verantwortung für die Annahme und Durchführung der Promotionsverfahren liegt bei den einzelnen Fakultäten. Informationen zu formellen Anforderungen und fachspezifischen Rahmenbedingungen erhalten Sie direkt dort.
Fakultät | Ansprechperson |
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Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften | Dr. Thomas Walter E-Mail: thomas.walter Telefon: +49 2331 987-1332 |
Fakultät für Mathematik und Informatik | Jan Engelkamp E-Mail: jan.engelkamp Tel.: +49 2331 987-2672 |
Fakultät für Psychologie | Anke Jürgens E-Mail: psy.dekanat |
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft | Dr. Jens Wehrmann E-Mail: jens.wehrmann |
Rechtswissenschaftliche Fakultät | N.N. E-Mail: dekanat.rewi |
Graduiertenservice
Für überfachliche Fragen zu Rahmenbedingungen, Promotionsplanung und -finanzierung steht Ihnen der Graduiertenservice der FernUniversität zur Verfügung.
Zum Graduiertenservice
Weiterführende Informationen
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Personen, die zur Promotion an der FernUniversität zugelassen wurden, können sich jederzeit (auch außerhalb der Einschreibfristen) im Studierendensekretariat als Doktorand/in bewerben.
Antrag auf Einschreibung als Doktorand/in
Antrag (PDF) (PDF 4 MB)
- Erläuterungen zum Antrag (PDF 228 KB) (PDF 289 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF 894 KB)
Einzureichende Unterlagen
Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Einschreibung als Doktorand/in
- Kopie des Zeugnisses über den Studienabschluss bzw. die Studienabschlüsse
- Kopie des Annahmeschreibens des Promotionsausschusses (KSW, WiWi und Psy.) oder Kopie der Betreuungszusage (MI und ReWi) der betreuenden Professorin/des betreuenden Professors
- ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern sich der Name im Zeugnis von dem Namen im Antrag unterscheidet (z.B. Kopie der Heiratsurkunde)
- ggf. Kopie der Promotionsurkunde beim Eintrag eines Dr.-Grades im Antrag
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat
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Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung nur für das erste Semester erfolgt. Während der Dauer Ihrer Promotion müssen Sie sich zu jedem Semester zurückmelden. Die Rückmeldung können Sie über den Virtuellen Studienplatz selbstständig online erledigen.
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Für evtl. belegte Kurse/Module müssen Sie die Kursgebühren (11 EUR pro belegter ECTS) entrichten. Zusätzlich fällt bei Belegung von Kursen oder Modulen die Grundgebühr i.H.v. 60 EUR an. Beachten Sie bitte, dass eine Belegung nicht online durch Sie durchgeführt werden kann, sondern schriftlich im Studierendensekretariat beantragt werden muss.
Ob im Rahmen Ihrer Promotion bestimmte Kurse/Module zu absolvieren sind, wird in der Regel mit der betreuenden Professorin/mit dem betreuenden Professor abgestimmt. Sie können aber auch Kurse/Module zu Ihrer individuellen Fortbildung belegen.
Der Studierendenschaftsbeitrag vom AStA wird im Promotionsstudium nicht erhoben.
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Die Promotion ist Ihr Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere. Auslandsaufenthalte können ein wichtiger Bestandteil Ihrer eigenen Forschung an der FernUniversität sein. Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr zum Thema:
FAQ
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Eine Promotion besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation), einer mündlichen Prüfung (Disputation) sowie der Veröffentlichung der Abhandlung (Publikation). In Ihrer Dissertation leisten Sie einen innovativen Beitrag zum jeweiligen wissenschaftlichen Feld, der das Produkt Ihrer eigenständigen Forschungsarbeit ist. Eine Promotion bedarf eines hohen Maßes an intrinsischer Motivation und Interesse an der eigenen Forschungsfrage. Obligatorisch ist die Betreuung der Dissertation durch eine Professorin oder einen Professor oder aber durch eine fakultätsangehörige Privatdozentin oder einen fakultätsangehörigen Privatdozenten. Das bedeutet, dass Sie eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler für die Betreuung Ihres Forschungsprojektes gewinnen müssen.
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Die fachspezifischen Voraussetzungen für eine Promotion können Sie der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät entnehmen. Zu weiterführenden Fragen berät das jeweilige Dekanat:
- Promotionsordnung der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften (PDF 276 KB)
- Dekanat KSW
- Promotionsordnung der Fakultät Mathematik und Informatik (PDF 209 KB)
- Dekanat MI
- Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (PDF 698 KB)
- Dekanat WIWI
- Promotionsordnung der Fakultät Rechtswissenschaften (PDF 174 KB)
- Dekanat REWI
- Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie (PDF 218 KB)
- Dekanat Psychologie
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Eine „Fern-Promotion“, die sich von der Promotion an Präsenzuniversitäten in grundsätzlicher Weise unterscheidet, bietet die FernUniversität in Hagen nicht an. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht möglich wäre, nebenberuflich an der FernUniversität in Hagen zu promovieren.
Grundsätzlich ist die Promotion eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit und muss nicht ortsgebunden durchgeführt werden. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten Sie in der Regel in Hagen vor Ort. Im Rahmen von Forschungsprojekten oder der Finanzierung der Promotion durch ein Stipendium kann die örtliche Anbindung über die Zeit der Promotion durchaus auch wechselnd ausgestaltet sein. Auch externe Promovierende, die beruflich anderweitig eingebunden sind, pflegen einen regelmäßigen persönlichen Austausch mit der Doktormutter oder dem Doktorvater und Kolleginnen und Kollegen, die in verwandten Gebieten vor Ort tätig sind.
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Eine interne Promotion ist verbunden mit einer beruflichen Tätigkeit in der Lehre und Forschung an einer Universität, die nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet ist (siehe auch „Wie lange dauert eine Promotion?“). Eine Promotion ohne Stelle an der Uni ist eine externe Promotion. Sowohl bei der Bewerbung um eine Stelle an der Universität, mit der eine interne Promotion verbunden ist, als auch bei der externen Promotion müssen sie sich selbst und ihre Forschungsfrage für eine potentielle Betreuerin oder einen potentiellen Betreuer interessant machen. Hier sind eine relevante Forschungsfrage und ihre eigene Initiative gefragt. Bei der externen Promotion muss außerdem der Zeitaufwand der Promotion über mehrere Jahre mit ihrer Lebenssituation vereinbar sein.
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Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen (s. „Erfülle ich die formalen Voraussetzungen für eine Promotion?“). Bei einer internen Promotion beginnt die Promotion mit Antritt einer Stelle an der Universität. Das Qualifikationsziel „Promotion“ wird in ihrem Arbeitsvertrag festgehalten. Dies gilt als Begründung für die befristete Einstellung nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG). Zuvor haben Sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens von Ihren Fähigkeiten als Forscherin oder Forscher überzeugt und – sofern dies gefordert war – eine Skizze ihres geplanten Forschungsprojektes als Teil der Bewerbung eingereicht.
Der Weg zur externen Promotion bedarf viel Eigeninitiative und einer relevanten Forschungsfrage. Zunächst sollten Sie sich darüber klar werden, auf welchem Gebiet Sie forschen wollen. Da Sie über längere Zeit an diesem Thema arbeiten werden, sollten Sie ein hohes Maß an Begeisterung für und Interesse an diesem Themengebiet mitbringen. Dann beginnt die Recherche nach einer passenden Betreuung. Auf den Websites der Lehrgebiete finden Sie Angaben darüber, zu welchen Themenclustern dort jeweils geforscht wird. Treten Sie nur mit potentiellen Betreuerinnen oder Betreuern in Kontakt, die zu Ihrem Forschungsthema passen. Auf einigen Websites finden Sie auch Informationen darüber, in welcher Form die Lehrenden gern mit einer Betreuungsanfrage kontaktiert werden möchten.
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Die Dauer einer Promotion ist fach- und personenspezifisch stark unterschiedlich. Eine Obergrenze ist faktisch nicht gegeben. Die durchschnittliche Promotionsdauer lag nach einer Befragung der HIS 2012 bei 4,5 Jahren, je nach Fachgebiet bei bis zu 5 Jahren. Eine Beschäftigung in der Wissenschaft mit befristetem Arbeitsvertrag im Rahmen einer Qualifikation ist nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf maximal sechs Jahre beschränkt, dies bedeutet aber nicht, dass auch die Promotionsdauer beschränkt wäre.