Termin: 24.02.2014
Das Völkerrecht erkennt zunehmend an, dass ehemals repressive Staaten ihre gewaltvollen Vergangenheiten aufklären müssen und verpflichtet diese sogar dazu, im Rahmen von Transitional Justice Prozessen den Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen Reparationen zu zahlen. Damit werden Aufklärung und Wiedergutmachung vergangenen Unrechts als zentrale Normen der Weltgesellschaft postuliert. Besonders anschaulich lässt sich diese Erweiterung des Internationalen Rechts am Beispiel der rechtlichen Inklusion von Gender-Perspektiven aufzeigen.
Am Beispiel der Einsetzung der Wahrheits- und Versöhnungskommission im Königreich Marokko wird deutlich gemacht, unter welchen Bedingungen globale Handlungsmodelle zu einem Bezugsrahmen für nationale Übergangsgerechtigkeitsprozesse werden können und wie dadurch gender- und gleichstellungsorientierte Forderungen auf lokaler Ebene formuliert und durchgesetzt werden.
Vortrag in der Veranstaltungsreihe „Frauen und Männer im Gespräch“ der Gleichstellungsstelle der FernUniversität und der VHS Hagen.