Die Anmeldung und Zulassung zu den studienbegleitenden Modulprüfungen setzt u.a. die ordnungsgemäße Belegung des jeweiligen Moduls voraus. Für eine ordnungsgemäße Belegung ist es zwingend erforderlich, dass alle Lerneinheiten eines Moduls in dem Semester belegt werden, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, andernfalls kann die Modulprüfung nicht abgelegt werden.
Belegung bei Anmeldung zur Modulprüfung in einem späteren Semester oder bei nicht bestandener Prüfung
Für den Fall, dass Sie die studienbegleitende Prüfung nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester absolvieren möchten oder müssen, besteht die Möglichkeit einer Modulwiederholung oder einer neuen Belegung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Mitteilung des Prüfungsergebnisses einer Hausarbeit bzw. Klausur i.d.R. erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (WS 31.07. und SS 31.01.) erfolgt und daher die Belegung von Modulen bzw. die Modulwiederholung auch schon für das nächste Semester mitbedacht werden sollte.
Module können, sofern diese nicht zwischenzeitlich aus dem Kursangebot entfernt wurden, 7 Folgesemester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung ohne erneute Kursgebühr wiederholt werden. Nach dem Ende der Rückmeldefrist können Kurse/Module darüber hinaus innerhalb der Kursnachbelegungsfrist (WS 01.08. – 15.11 und SS 01.02. – 15.05.) mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,– Euro nachbelegt werden.
Die Belegung der Kursnummer 09009 (SPSS-Lizenz / Modul 1D) ist optional.
Belegung bei Kurskombinationsänderung und Zugang zur Online-Lernumgebung
Es kann vorkommen, dass sich die Kurskombination in einem Modul über die Semester hinweg verändert oder aber in der Online-Lernumgebung moodle z.B. neue prüfungsrelevante Informationen, Inhalte, Aufgaben oder Themenstellungen veröffentlicht werden. Um Zugriff auf diese Informationen zu haben, ist es erforderlich, dass auch die Belegung in dem Semester vorgenommen wird, in dem auch die studienbegleitende Prüfung absolviert wird. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich eine Kurskombination ändert und es eine Übergangsregelung gestattet, eine Wiederholungsprüfung zu einer „alten“ Kurskombination zu absolvieren. Bitte informieren Sie sich hierüber auf den Modulseiten im Studienportal.
Ab Sommersemester 2018 ändert sich die Kurskombination von Modul 1A. Haben Sie im Wintersemester 2017/18 das Modul 1A belegt, legen aber im Wintersemester 2017/18 keine Prüfung ab, müssen Sie – sofern Sie eine Prüfung absolvieren möchten – im Sommersemester 2018 die neuen Kurse des Moduls belegen und die Klausur zu den neuen Inhalten ablegen.
Haben Sie im Wintersemester 2017/18 das Modul 1A belegt und wird die Klausur mit „nicht bestanden“ bewertet, können Sie (sofern noch ein Prüfungsanspruch besteht) ausschließlich und letztmalig im Sommersemester 2018 die Klausur zur „alten“ Kurskombination absolvieren. Die „alte“ Kurskombination ist im Sommersemester 2018 nicht mehr belegbar (auch nicht mit Wiederholerkennzeichen). Die Belegung der „alten“ Modulkombination ist im Sommersemester 2018 daher nicht erforderlich, um zur Prüfung nach „alter“ Modulkombination zugelassen werden zu können. Sie können im Sommersemester 2018 aber auch die Klausur nach „neuer“ Kurskombination ablegen. Wenn Sie die Klausur nach „neuer“ Kurskombination ablegen möchten, müssen Sie die neuen Kurse belegen.
Belegung bei grundlegender Überarbeitung des Studienmaterials
Es ist möglich, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. Die jeweils aktuelle Online-Version des grundlegend überarbeiteten Studienmaterials steht Ihnen durch die Wiederholerbelegung im Virtuellen Studienplatz bzw. in der Online-Lernumgebung moodle zur Verfügung. Der Versand von gedrucktem Kursmaterial (sofern für den jeweiligen Kurs angeboten) setzt jedoch eine erneute gebührenpflichtige Belegung (statt als Wiederholer/-in) voraus.
Wiederholung einer Modulprüfung in Verbindung mit Studienleistungen
Die Belegung aller Kurse des Moduls in dem Semester, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, ist nicht bei allen Modulen die einzige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belegung. Bei einzelnen Modulen sind ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Bitte informieren Sie sich hierüber im Studienportal und in der Studienordnung.
Die Zulassung zur Modulprüfung zu Modul 3B setzt die Absolvierung eines studien- und berufsbegleitenden Praktikums (Studienleistung) voraus. D.h. bereits vor der Anmeldung zur Prüfung, spätestens jedoch vier Wochen vor Prüfungsbeginn (Start der Hausarbeit), muss die Absolvierung des Praktikums anerkannt worden sein. Wird diese Studienleistung nicht (fristgerecht) erbracht, kann keine Zulassung zur Prüfung erfolgen bzw. wird die ggf. bereits ausgesprochene Zulassung zur Prüfung zurückgenommen (Abmeldung von der Prüfung). Wird trotz der erfolgreichen Absolvierung der Studienleistung (Praktikum) die studienbegleitende Prüfung (Hausarbeit) zu Modul 3B nicht bestanden und muss wiederholt werden, muss in diesem Semester auch wieder eine ordnungsgemäße Belegung aller Kurse des Moduls nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich zu diesen Informationen auch immer die Modulinformationen.