Die hier dargestellten Informationen bieten nur einen kurzen Überblick. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die Prüfungs- und Studienordnung.
Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Während des Studiums müssen Sie insgesamt 7 studienbegleitende Prüfungen ablegen. Davon müssen Sie 6 Prüfungen abgelegt haben, bevor Sie zur Master-Abschlussarbeit zugelassen werden.
Es gibt folgende Prüfungsformen: Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfung.
Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer a) in den Studiengang eingeschrieben ist und b) die Kurse des jeweiligen Moduls ordnungsgemäß belegt hat.
Auf dieser Seite finden Sie:
Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt ausschließlich über die Online-Prüfungsanmeldung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen:
Sommersemester: 15.04. - 15.06.
Wintersemester: 15.10. - 15.12.
Die Termine für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulbeschreibungen.
Für die Einhaltung der in der Studien- oder Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsformen ist der Studierende selbst verantwortlich.
Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten.
Bitte beachten: Sie benötigen Ihren FernUni-Account!
Anmeldebestätigung
Nach der Online-Anmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail (Sie erhalten keine Anmeldebestätigung auf dem Postweg!). Drucken Sie diese E-Mail bitte aus und bringen Sie diesen Ausdruck zur Prüfung mit. Falls Sie keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihre E-Mailadresse im System!
Die Anmeldebestätigung können Sie dennoch drucken. Hierzu klicken Sie bitte im Online-Anmeldesysten unter "Meine Funktionen"
den dritten Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen".
Dort können Sie sich eine Liste mit Ihren angemeldeten Prüfungen anzeigen
lassen. Unten links finden Sie den Punkt "Druckansicht - zur PDF-Erzeugung
...". Sie gelangen zur Download-Seite. Mit Klick auf "Bericht herunterladen
/ Öffnen" erhalten Sie eine Anmeldebestätigung als PDF-Datei,
die Sie sich bitte ausdrucken.
Hilfe:
Video-Tutorial zur Online-Prüfungsanmeldung:
Video-Tutorial zur Online-Prüfungsanmeldung (pdf, 8 MB)
Die Prüfungsabmeldung finden Sie demnächst in einem weiteren Video-Tutorial.
Über dieses System können Sie ebenfalls Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü "Ihre Funktionen" auf "Notenübersicht".
Neu ab SS 2010: die Klausurkommentare werden nicht mehr mit der Post versandt, sondern ausschließlich online unter folgendem Link für Sie als PDF abrufbar sein:
Zur Authentifizierung verwenden Sie bitte Ihren FernUni-Account.
Die Klausurkommentare werden dort drei Semester lang gespeichert. Für eine längerfristige Archivierung laden Sie bitte die PDF-Datei herunter oder drucken Sie das Dokument aus.
Beachten Sie bitte, dass die Korrekturzeiten der Lehrgebiete zu den einzelnen Modulen unterschiedlich sein können. Somit werden auch die Kommentare nicht alle zeitgleich ins Netz gestellt.
Den Notenbescheid erhalten Sie weiterhin wie gewohnt per Post vom Prüfungsamt.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung.
Klausuren in der Fakultät KSW finden i.d.R. an einem Tag im März (Wintersemester) und im September (Sommersemester) in der Zeit von 14 bis 18 Uhr statt. Sie können also an einem Tag i.d.R. nur eine Klausur schreiben. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Terminplanung.
Sie können sich einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort aussuchen:
Deutschland | Berlin, Bochum, Frankfurt/M., Göttingen, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Oldenburg |
Österreich * | Bregenz, Linz, Saalfelden, Wien |
Schweiz | Zürich |
Ungarn | Budapest |
Lettland * | Riga |
* | In verschiedenen Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (z.B. Österreich, Lettland, Russische Föderation) werden besondere Dienstleistungen und Zusatzangebote für ein erfolgreiches Fernstudium durch Kooperationspartner der FernUniversität in Hagen angeboten. Die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Zusatzangeboten der Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen vor Ort) ist ggf. kostenpflichtig. Sofern kostenpflichtige Dienstleistungen und Zusatzangebote in Anspruch genommen werden, erhebt der jeweilige Kooperationspartner eigene Entgelte. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld in den Zentren vor Ort oder auf der entsprechenden Website der ausländischen Studienzentren. |
Klausurorte sind NICHT unsere Regional- und Studienzentren.
In besonderen Ausnahmefällen können die endgültigen Klausurorte von den hier angegebenen Klausurorten abweichen. Die Bekanntgabe der endgültigen Klausurorte inkl. Adressen und Raumangaben erfolgt unter: Aktuelle Informationen aus dem Prüfungsamt
Klausurorte im übrigen Ausland: Gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes können Studierende mit Wohnsitz im Ausland (Ausnahmen: Österreich, Schweiz, Ungarn, Lettland sowie Anrainerstaaten) die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten Einrichtungen ablegen:
Bitte wählen Sie in der Online-Prüfungsanmeldung als Klausurort den Punkt "Ausland". Danach senden Sie bitte eine standardisierte E-Mail über das folgende Online-Formular:
Online-Formular Auslandsklausur
Bitte beachten Sie, dass die Einrichtungen ggf. Gebühren für die Klausurabwicklung erheben (bitte vor Ort erfragen)!
Beispielsweise erheben Goethe-Institute im nicht an Deutschland anrainenden Ausland für den mit der Durchführung von Prüfungen verbundenen Aufwand folgende Gebühren:
1. Für bis zu zweistündige schriftliche Prüfungen (Klausur): 90,- €
2. Bei drei- bis vierstündigen schriftlichen Prüfungen (Klausur):120,- €
3. Für die Durchführung von mündlichen Prüfungen in Sonderfällen via Videokonferenz: 120,- €Die Gebührenerhebung erfolgt durch das jeweilige Goethe-Institut. Die Gebühr entrichten Sie bitte direkt an das jeweilige Goethe-Institut.
Die Durchführung von Prüfungen über Videokonferenzen sind kein reguläres Angebot, sondern vom Prüfungsamt zu genehmigende Sonderfälle. Sie können überdies nur dann stattfinden, wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Goethe-Institute es erlauben.
Ihre Ansprechpartnerin für Auslandsklausuren im Prüfungsamt KSW ist Diana Riks (diana.riks, Tel: 2888).
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Es besteht die Möglichkeit,
die Klausur in einem Regionalzentrum, unter Beaufsichtigung einer selbst zu wählenden Amtsperson (Lehrer
o.ä.) in amtlichen Räumen oder ggf. zu Hause zu schreiben. Dies ist
nur möglich bei einschlägiger ständiger Behinderung (z.B. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung
etc.), nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis bzw. ärztliches Attest.
Bitte wählen Sie in der Online-Prüfungsanmeldung
als Klausurort den Punkt "Behinderung". Danach senden Sie bitte eine standardisierte E-Mail über
das folgende Online-Formular:
Online-Formular Klausur mit Behinderung
Inhaftierte Studierende: Diese Studierenden haben die Möglichkeit, die Klausuren unter Aufsicht in der JVA zu absolvieren. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung möglichst die Online-Prüfungsanmeldung und wählen Sie dort als Klausurort "JVA". Danach senden Sie bitte eine standardisierte E-Mail über das folgende Online-Formular:
Online-Formular Klausur in der JVA
Möchten Sie sich von einer Klausur abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich.
Gemäß § 14 Abs. 1 der Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge kann sich die Kandidatin oder der Kandidat bis spätestens einen Tag vor der Klausur abmelden.
Melden sie sich innerhalb der letzten vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin ab, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 5 Nr. 1) der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen erhoben. Sie deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Gebühr, denn bei den Klausuren ergibt sich im zunehmenden Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Abmeldungen erfolgen so kurzfristig, dass das Prüfungsamt organisatorisch nicht mehr darauf reagieren kann.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungstag bei der Berechnung der 4-wöchigen gebührenpflichtigen Abmeldefrist nicht berücksichtigt wird, da am Prüfungstag keine Abmeldung mehr möglich ist.
Allgemein gilt also:
letzter möglicher Tag der Abmeldung (ein Tag vor dem Klausurtermin)
- 28 Tage
= erster Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung
Findet beispielsweise am 07.09. eine Prüfung statt, so ist der 10.08. der erste Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung (die 28 Tage werden demnach ab dem 06.09. zurückgerechnet)
Haben Sie sich nicht abgemeldet und nehmen trotzdem nicht an der Prüfung teil, so wird Ihre Leistung mit "nicht ausreichend" bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 5 Nr. 1) der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen erhoben.
Dies gilt nicht, wenn Sie wegen einer Erkrankung am Prüfungstage zurücktreten. Der Rücktritt wegen Krankheit muss unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erklärt werden. Die Rücktrittserklärung und das Attest sind am gleichen Tag per Fax, eingescannt per E-Mail oder am nächsten Werktag per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu übersenden.
Sollten Sie sich nicht abgemeldet haben und auch nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, wird die Klausur wegen Nichterscheinens mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Die FernUniversität bietet ab sofort die Möglichkeit der elektronischen Klausureinsicht an.
Der Antrag zur Klausureinsicht kann erst nach Bekanntgabe der Note gestellt werden! Diese erfolgt per Post und online unter https://pos.fernuni-hagen.de.
Informationen hierzu finden Sie unter http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/Klausureinsicht.shtml.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung. Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die Sie in den Modulbeschreibungen finden.
Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um die Themen abzusprechen. Senden Sie dem Lehrgebiet auf Wunsch einen Nachweis der Prüfungsanmeldung (Weiterleitung der Bestätigungs-E-Mail oder Anmeldebestätigungs-PDF als E-Mail-Anhang). Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel an der FernUniversität in Hagen statt. In begründeten Sonderfällen kann auf Antrag eine mündliche Prüfung per Videokonferenzanlage in einem Studien-/Regionalzentrum abgehalten werden. Nähere Angaben finden Sie in den Studien- oder Prüfungsordnungen sowie im Studienportal unter dem Punkt Sonderregelungen.
Eine noch offene Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung (d. h. es erfolgte noch keine Terminabsprache) gilt nicht automatisch für das nächste Semester. Die offene Anmeldung wird am Ende des laufenden Semesters automatisch gelöscht. Im nächsten Semester ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Möchten Sie sich von einer mündlichen Prüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bis zu einem Tag vor der Prüfung kann die Abmeldung ohne Begründung erfolgen. Bitte informieren Sie zusätzlich zum Online-Rücktritt unbedingt Ihre Prüferin / Ihren Prüfer!
Danach können Sie nur noch mit ärztlichem Attest zurücktreten. Der Rücktritt wegen Krankheit muss unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erklärt werden. Die Rücktrittserklärung und das Attest sind am gleichen Tag per Fax, eingescannt per E-Mail oder am nächsten Werktag per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu senden.
Sollten Sie sich nicht abmelden/zurücktreten und nicht erscheinen, wird die Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet.
Den Umfang und die Form der Hausarbeiten regelt die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung.
Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens jedoch
zu den Anmeldeschlussterminen, die Sie in den den Modulbeschreibungen finden.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung.
Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit
Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um
ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren. Die Themenzustellung erfolgt über das Prüfungsamt auf dem Postweg. Darin finden Sie auch die Angabe des Abgabetermins.
Verlängerung: Wenn das Thema vergeben wurde, ist eine Verlängerung des Abgabetermins nur mit ärztlichem Attest möglich, welches unverzüglich beim Prüfungsamt vorgelegt werden muss.
Bearbeitungszeiten:
Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des Semesters beim Prüfungsamt abgegeben werden muss. Setzen Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig mit dem Modul-Betreuer/der Modul-Betreuerin in Verbindung.
Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist noch nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester. Im nächsten Semester ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Damit im nächsten Semester über die Online-Prüfungsanmeldung eine erneute Anmeldung zu dieser Prüfung möglich ist, muss bis Ende des Semesters ein Rücktritt von der noch offenen Anmeldung seitens des/der Studierenden vorgenommen werden.
Möchten Sie sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bei Hausarbeiten ist eine Abmeldung nur möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Sollten Sie nach erfolgter Themenvergabe die Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben, wird die Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet.
Krankheit
Für den Krankheitsfall gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests / einer ärztlichen Krankmeldung, die Sie "prüfungsunfähig" krankschreibt, die Bearbeitungszeit um die Frist der Krankschreibung - jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit - verlängert werden.
Nicht bestandene Modulprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche
Prüfungen) können zweimal wiederholt werden. Die Bachelor-/Master-Arbeit
kann hingegen nur einmal wiederholt werden.
Über bestandene und nicht bestandene Prüfungen bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes.
Grundsätzlich steht Studierenden, die ein Studium unter Geltung einer bestimmten Studien- oder Prüfungsordnung aufgenommen haben, Vertrauensschutz dergestalt zu, dass sie ihr Studium auch unter Zugrundelegung dieser Regelungen abschließen können.
Dies schließt aber eine Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen nicht grundsätzlich aus. In diesen Fällen ist der Schutz derer, die sich nach Maßgabe der bisherigen prüfungsrechtlichen Vorschriften und der darin geregelten Fristen, Prüfungsanforderungen und -gegenstände etc. auf eine Prüfung vorbereitet haben durch die Schaffung von angemessenen Übergangsregelungen oder durch die Einführung von Wahlmöglichkeiten zum Wechsel in die neue Studien- oder Prüfungsordnungen Rechnung zu tragen.
In den Studiengängen der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften wird Vertrauensschutz dadurch gewährt, dass Studierende ihr Studium regelmäßig nach der Studien- und Prüfungsordnung beenden können, unter deren Geltung sie ihr Studium aufgenommen haben.
Weitergehende Regelungen sind explizit in die entsprechenden Änderungssatzungen aufgenommen worden, so etwa für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft, den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie, den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften, den Bachelor-Studiengang Psychologie oder den Master-Studiengang „Politische Steuerung und Koordination (Governance)“.
In den Studien- und Prüfungsordnungen, im Studienportal bzw. bei der Anmeldung im Online-Prüfungsportal finden sich besondere Regelungen für
um durch die angemessene Gestaltung von Prüfungssituationen die Herstellung von Chancengleichheit zu ermöglichen.
Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte die im Studienportal zur Verfügung stehenden Online-Formulare oder senden Sie Ihren Antrag per E-Mail oder Post. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung KEINE Prüfungsanmeldung darstellt, besondere Anmelderegularien und Fristen zu berücksichtigen sind und ggf. zusätzliche Gebühren für Sie entstehen können.
Für nähere Informationen zu den besonderen Regelungen in Ihrem speziellen Fall, setzen Sie sich bitte mit dem Prüfungsamt in Verbindung.
(Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen im Studienportal zu Rücktritts- und Verlängerungsmöglichkeiten von Prüfungen im Krankheitsfall.)
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