Zunächst wird den Studierenden eine allgemeine Einführung in das deutsche Verfassungsrecht vermittelt. Dabei soll vertieft auf die Grundrechte eingegangen sowie die allgemeine Methodik der Fallbearbeitung in einer Grundrechtsklausur vermittelt werden. Daran schließt sich eine Kurseinheit an, die sich mit der Organisation des Staates befasst. Weiterhin werden die Grundlagen der Europäischen Union und deren Aufbau thematisiert. Vertieft wird dabei auf die Rechtsordnung der Europäischen Union eingegangen. Neben den staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnissen erwerben die Studierenden propädeutisch durch den Basiskurs zum Öffentlichen Recht und anschließend vertiefend durch den Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht Wissen im Allgemeinen Verwaltungsrecht.
Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren. Dabei sollen folgende Kompetenzen erworben werden: rechtliches Systemdenken, juristische Normenanalyse, juristische Subsumtion sowie rechtliche Urteilsfähigkeit.
Zu den Kursen 56011 und 56121:
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik
und Rechtsphilosophie
Tel.: 02331/987-2878
Jens Fischer
Tel.: 02331/987-4877
email: jens.fischer1
Zu den Kursen 56051 und 58052:
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und
Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Yury Safoklov
Tel.: 02331/987-2736
email: yury.safoklov
Alle angebotenen Kurse müssen belegt werden.
56011 | Basiskurs Öffentliches Recht | 1,5 SWS |
56121 | Allgemeines Verwaltungsrecht | 3,5 SWS |
56051 | Deutsches Verfassungsrecht | 1,5 SWS |
56052 | Grundzüge des Europarechts | 1,5 SWS |
Eine ergänzende Pflichtlektüre existiert nicht. Die Literaturhinweise in den Kursen dienen nur der Vertiefung des Stoffes. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich parallel zur Lektüre der Kurse mit den behandelten Gesetzestexten vertraut machen.
Prüfungsform | Prüfungs-Nr. | Termin | Anmeldeschluss |
Klausur | 1233 | Donnerstag, 03.03.2016 | 15.12.2015 |
Hinweise der Modulbetreuer zur Klausur:
Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen lediglich Markierungen und Unterstreichungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, jedoch keine zusätzlichen Kommentierungen, Randbemerkungen, Eintragungen, Verweise o.Ä. enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.
Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:
In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.
Beispielklausur Modul RE
Beispielklausur (mit Musterlösung) vom SS 2008
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