Zunächst wird den Studierenden eine allgemeine Einführung in das deutsche Verfassungsrecht vermittelt. Dabei soll vertieft auf die Grundrechte eingegangen sowie die allgemeine Methodik der Fallbearbeitung in einer Grundrechtsklausur vermittelt werden. Daran schließt sich eine Kurseinheit an, die sich mit der Organisation des Staates befasst. Weiterhin werden die Grundlagen der Europäischen Union und deren Aufbau thematisiert. Vertieft wird dabei auf die Rechtsordnung der Europäischen Union eingegangen. Neben den staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnissen erwerben die Studierenden propädeutisch durch den Basiskurs zum Öffentlichen Recht und anschließend vertiefend durch den Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht Wissen im Allgemeinen Verwaltungsrecht.
Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren. Dabei sollen folgende Kompetenzen erworben werden: rechtliches Systemdenken, juristische Normenanalyse, juristische Subsumtion sowie rechtliche Urteilsfähigkeit.
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik
und Rechtsphilosophie
Tel.: 02331/987-2878
Olga Titarenko
Tel.: 02331/987-4861
email: Olga.Titarenko
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und
Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Sebastian Piecha
Tel.: 02331/987-2340
email: sebastian.piecha
Alle angebotenen Kurse müssen belegt werden.
56011 | Basiskurs Öffentliches Recht | 1,5 SWS |
56121 | Allgemeines Verwaltungsrecht | 3,5 SWS |
56051 | Deutsches Verfassungsrecht | 1,5 SWS |
56052 | Grundzüge des Europarechts | 1,5 SWS |
Zum Inhalt und Zusammenhang der Kurse
Eine ergänzende Pflichtlektüre existiert nicht. Die Literaturhinweise in den Kursen dienen nur der Vertiefung des Stoffes. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich parallel zur Lektüre der Kurse mit den behandelten Gesetzestexten vertraut machen.
Prüfungsform | Prüfungs-Nr. | Termin | Anmeldeschluss |
Klausur | 1233 | Mittwoch, 05.09.2012 | 15.06.2012 |
Hinweise der Modulbetreuer zur Klausur:
Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen lediglich Markierungen und Unterstreichungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, jedoch keine zusätzlichen Kommentierungen, Randbemerkungen, Eintragungen, Verweise o.Ä. enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.
Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:
In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir aber einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.
Beispielklausur (mit Musterlösung) vom SS 2008
Klausur vom 13.3.2007 - jedoch ohne Lösung
Notenspiegel zur Klausur vom 11.09.2007
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