Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren.
Bei inhaltlichen Fragen zu den Kursen 56011 und 56121 wenden Sie sich bitte an:
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik
und Rechtsphilosophie
Tel.: 02331/987-2878
Christian
Nierhauve
Tel.: 02331/987-4877
email: Christian.Nierhauve
Bei inhaltlichen Fragen zum Kurs 56051 wenden Sie sich bitte an:
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und
Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Sebastian Piecha
Tel.: 02331/987-2340
email: sebastian.piecha
Bei inhaltlichen Fragen zum Kurs 56052 wenden Sie sich bitte an:
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und
Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht
Tel.: 02331/987-2877
Celia Johnston
Tel.: 02331/987-2765
email: celia.johnston
Alle angebotenen Kurse müssen belegt werden, wenn Sie dieses Modul gewählt haben.
56011 | Basiskurs Öffentliches Recht | 1,5 SWS |
56121 | Allgemeines Verwaltungsrecht | 3,5 SWS |
56051 | Deutsches Verfassungsrecht | 1,5 SWS |
56052 | Grundzüge des Europarechts | 1,5 SWS |
Eine ergänzende Pflichtlektüre existiert nicht. Die Literaturhinweise in den Kursen dienen nur der Vertiefung des Stoffes. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich parallel zur Lektüre der Kurse mit den behandelten Gesetzestexten vertraut machen.
Klausur
Hinweise der Modulbetreuer zur Klausur:
Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen keine Markierungen aufweisen.
Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:
In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir aber einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.
Beispielklausur
(mit Musterlösung) vom 03.03.2005
Klausur vom 13.3.2007 -
jedoch ohne Lösung
Notenspiegel zur Klausur
vom 11.09.2007
Zur Prüfungsanmeldung
Sommersemester 2010 | Prüfungs-Nr. | Termin | Anmeldeschluss |
Klausur | 1233 | Di, 14.09.2010, 14-18 Uhr | 15.06.2010 |
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